Rechtsprechung
   BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1561
BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97 (https://dejure.org/1997,1561)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 10 AZR 66/97 (https://dejure.org/1997,1561)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 10 AZR 66/97 (https://dejure.org/1997,1561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geplante Betriebsänderung - Aufhebungsvertrag - Zahlung einer Abfindung - Sozialplan - Nachbesserungsklausel - Zeitlicher Geltungsbereich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 2017
  • NZA 1998, 155
  • BB 1997, 2332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95

    Stichtagsregelung in Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97
    3 GG, vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es sachlich gerechtfertigt ist, zwischen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmern und solchen, die einen Aufhebungsvertrag schließen, zu unterscheiden, wenn nicht der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlaßt worden ist (Urteile vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972, vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es sachlich gerechtfertigt ist, zwischen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmern und solchen, die einen Aufhebungsvertrag schließen, zu unterscheiden, wenn nicht der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlaßt worden ist (Urteile vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972, vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es sachlich gerechtfertigt ist, zwischen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmern und solchen, die einen Aufhebungsvertrag schließen, zu unterscheiden, wenn nicht der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlaßt worden ist (Urteile vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972, vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97
    3 GG, vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, vom 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Stichtagsregelungen in Sozialplänen zulässig sind, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist (Urteile vom 19. April 1983, BAGE 42, 217 = AP Nr. 124 zu Art:.
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97
    a) Der Senat hat über die Wirksamkeit des hier vorliegenden Sozialplanes bereits in einem früheren Verfahren entschieden (Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 714/96

    Auslegung eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags mit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97
    Der Senat hat sich in letzter Zeit wiederholt mit solchen Nachbesserungsklauseln in Aufhebungsverträgen befaßt (vgl. die Entscheidungen vom 25. Juni 1997 - 10 AZR 51/97 - und vom 6. August 1997 - 10 AZR 714/96 -).
  • BAG, 25.06.1997 - 10 AZR 51/97
    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 66/97
    Der Senat hat sich in letzter Zeit wiederholt mit solchen Nachbesserungsklauseln in Aufhebungsverträgen befaßt (vgl. die Entscheidungen vom 25. Juni 1997 - 10 AZR 51/97 - und vom 6. August 1997 - 10 AZR 714/96 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 Sa 153/08

    Sozialplanleistungen aufgrund einer Nachbesserungsklausel

    Schließen die Arbeitsvertragsparteien im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung einen Aufhebungsvertrag unter Zahlung einer Abfindung und vereinbaren sie, dass der Arbeitnehmer Leistungen aus einem noch abzuschließenden Sozialplan bekommen solle, falls dieser günstiger sei, so hat eine solche Nachbesserungsklausel regelmäßig den Sinn, dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sozialplanleistungen gerade für den Fall einzuräumen, dass der Arbeitnehmer vom zeitlichen Geltungsbereich des Sozialplans wegen seines frühzeitigen Ausscheidens nicht mehr erfasst wird (BAG Urt. v. 06.08.1997 - 10 AZR 66/97 ).

    Durch die Nachbesserungsklausel werden die Sozialplanleistungen dem Arbeitnehmer gerade für den Fall zugesichert, dass der Arbeitnehmer vom zeitlichen Geltungsbereich des Sozialplans wegen seines frühzeitigen Ausscheidens nicht mehr erfasst wird (BAG Urt. v. 06.08.1997 - 10 AZR 66/97 -, AP Nr. 116 zu § 112 BetrVG 1972).

    cc) Die Klägerin beruft sich auch zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.08.1997 - 10 AZR 66/97 -.

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 Sa 1455/03

    Ausnahme von vor Betriebsänderung aufgelösten Arbeitsverhältnissen vom bei

    Nach der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 06.08.1997, 10 AZR 66/97, AP Nr. 116 zu § 112 BetrVG 1972, Urteil vom 16.10.1996, 10 AZR 276/96, n.v.) kommt den Betriebspartnern bei der Festlegung von Stichtagen ein weiter Ermessensspielraum zu.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 19 Sa 1416/07

    Sozialplan; Diskriminierung rentennaher Arbeitnehmer durch Abfindungsregelung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen sind solche Regelungen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert ist und sachlich vertretbar ist (Urteil vom 06.08.1997 - 10 AZR 66/97, AP Nr. 116 zu § 112 BetrVG 1972 und öfter).
  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 177/06

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Sozialplan - Eigenkündigung - Stichtagsprüfung

    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 06.08.1997 (10 AZR 66/97, EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 95) wiederholt und erklärt, es bleibe dabei, dass Stichtagsregelungen zulässig sind, wenn die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientiere und sachlich vertretbar sei.
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 439/22

    Sozialplanabfindung; Schadensersatz; Nachteilsausgleich

    a)Der zeitliche Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung wird grundsätzlich durch die Betriebspartner selbst festgelegt (BAG 21.07.1998 - 1 AZR 60/98, juris Rn. 23; s.a. BAG 06.08.1997 - 10 AZR 66/97, juris; BAG 14.12.2010 - 1 AZR 279/09, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.1997 - 5 Sa 617/96

    Zahlung einer Abfindung gem. einem zuvor beschlossenen Sozialplan; Sozialplan als

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht